
Tarifvertrags-Partner
Mit der Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit Wirkung zum 1.1.2004 sind zusätzliche Möglichkeiten zur Personalplanung geschaffen worden, zeitgleich wurden Tarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassungsbranche abgeschlossen. Wir haben uns nach sorgfältiger Prüfung der Tarifverträge für den zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ e.V.) und den Mitgliedsgewerkschaften des deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) geschlossenen Tarifvertrag entschieden.
Dieser Tarifvertrag bringt aus unserer Sicht die Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Entleihern optimal in Übereinstimmung. Selbstverständlich handelt es sich bei den tariflichen Bestimmungen um Rahmenbedingungen, so dass jeder Lohn und jedes Gehalt individuell verhandelbar ist.
Wenn Sie sich ausführlich über das IGZ Tarifwerk informieren wollen gelangen Sie mit folgendem Link zu den einzelnen Vertragsbestandteilen: http://www.ig-zeitarbeit.de/node/21
Gerne steht ihnen bei Detailfragen auch unser Tarifexperte telefonisch zur Verfügung unter der unter der Uhr stehenden Telefonnummer.
